Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Zimmerreservierung gelten die Bestimmungen des BGB und zusätzlich die Rahmen-Mieterordnung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes.
Rahmen-Mieterordnung | Hausordnung-Bungalow |
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- Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt ist.
- Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Parteien zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
- Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
- Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtbeanspruchung der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.
- Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten. Bis zur anderweitigen Vermietung haftet der Gast nach Ziffer 4.
- Alles übrige regelt die Hotel- und Hausordnung der einzelnen Betriebe.
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- Wir bitten die Feriengäste auf Nachbarn und andere Urlauber Rücksicht zu nehmen und Lärm oder anderweitige Belästigungen zu vermeiden.
- Die Belegung der Bungalow ist nur im Rahmen der zulässigen Personenzahl möglich. Der Vermieter kann nicht angemeldeten Personen die Aufnahme verweigern. Der Empfang von Besuchern oder Schlafgästen bedarf der Zustimmung des Vermieters.
- Handtücher und Bettwäsche sind mitzubringen.
- Haustiere auf Anfrage.
- Der Bungalow ist während der Belegung sauber und in Ordnung zu halten.
Anfallender Hausmüll ist in die entsprechenden Tonnen zu entsorgen. - Schäden an der Einrichtung und am Gebäude müssen unverzüglich dem Verwalter gemeldet werden.
- Bei mutwilliger Zerstörung haftet der Verursacher mit Schadenersatz.
- Der Bungalow ist beim Verlassen immer zu verschließen.
- Am Abreisetag ist der Bungalow in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben.
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